Letzte Aktualisierung: 23.07.2024

e-Rezept

Das e-Rezept ist jetzt gesetzlich vorgeschrieben. So funktioniert es:

Voraussetzung ist, dass die Versichertenkarte im jeweiligen Quartal in unserer Praxis bereits eingelesen sein muss.
Wie bisher auch, bitten Sie auf einem der bekannten Wege um Ausstellung eines Rezepts. Dieses müssen wir ins Internet auf einen zentralen Server schicken. Aus technischen Gründen geht das in der Regel nur gesammelt etwa alle 30 Minuten.
Erst nach Ablauf dieser Zeit können Sie mit Ihrer Versichertenkarte eine Apotheke Ihrer Wahl aufsuchen. Dort legen Sie Ihre Versichertenkarte vor. Von dem zentralen Server kann dann die Apotheke Ihr Rezept abrufen und Ihnen das gewünschte Medikament aushändigen. Wenn es nicht vorrätig ist, muss es wie bisher aber erst bestellt werden.

Wir haben unsere telefonische Erreichbarkeit verbessert!

Vielleicht können auch Sie zur Entlastung unserer Telefonleitungen beitragen, indem Sie das Telefon nur für einigermaßen dringliche Sachen verwenden und ansonsten andere Wege der Kommunikation nutzen.

(Rezepte und Überweisungen z.B. sollten im Idealfall sowieso über die Ihnen bekannten anderen Wege bestellt werden.)

Wegen schlechter Erreichbarkeit in der Vergangenheit haben wir unseren Anrufbeantworter wieder umprogrammiert: Sie werden durch ein Menü geführt. Dieses bitte bis zum Ende anhören. Unterschiedliche Dringlichkeiten benötigen unterschiedliche Tasten. Halten Sie zum Beispiel noch am gleichen Tag einen Kontakt in unserer Praxis für notwendig, dann ist dies natürlich ein "dringlicher" Gesprächswunsch (Taste "2").

Korrekte E-mail Adresse bitte beachten!

Bitte benutzen Sie bitte stets die konkret angegebene E-Mail Adresse (praxispersonal@web.de). Es kommt ansonsten zu nicht kalkulierbaren Verzögerungen der Bearbeitung.